WKO-Vortrag „Arbeitszeit“

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Was Arbeitgeber wissen und beachten müssen

Alle Arbeitszeitgesetze haben ihren Kern in Höchstgrenzen und Mindestruhezeiten. Diese bilden den zwingenden Rahmen für die zulässige Entgegennahme von Arbeit. Für ihre Einhaltung hat der Arbeitgeber bei sonstiger Verwaltungsstrafbarkeit aktiv und notfalls sogar gegen den Willen der Arbeitnehmer zu sorgen. Da die Bestimmungen des AZG und des ARG zwingenden Arbeitnehmerschutz darstellen, entlastet die Einwilligung des Arbeitnehmers den Arbeitgeber bei Verletzung dieser Vorschriften weder dem Grunde nach noch schützt sie ihn vor Strafe.

Die WKO Grieskirchen veranstaltet am 7. Oktober von 17-19 Uhr den Vortrag „Arbeitszeit – was Arbeitgeber wissen und beachten müssen“ mit Mag. Kristina Toma in der Manglburg 20, 4710 Grieskirchen. Preis: EUR 67,- für WKOÖ-Mitglieder / EUR 97,- für Nicht-Mitglieder.

Inhalte unter Beachtung der Neuregelungen ab 1. September 2018: – tägliche/wöchentliche Grenzen der Arbeitszeit, – Ruhepausen/Mindestruhezeiten, – Wochenendruhe/Feiertagsruhe, – Strafsanktionen, – Leitende Angestellte iSd Arbeitszeitgesetzes.

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